Update des DHV vom 22.12.2025
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat die gegenseitige Anerkennung österreichischer Hängegleiter-, Gleitschirm- und Paragleiterscheine überprüft und mit der NfL 2025-1-3661 aufgehoben. Ab dem 01.01.2026 benötigen Piloten mit ständigem Wohnsitz in Deutschland einen deutschen Luftfahrerschein gem. § 4 Abs. 1 LuftVG. Neben dieser rechtlichen Einordnung gab es deutliche Unterschiede bei den Bestimmungen für Ausbildung und Pilotenprüfungen.
Folgen für die Piloten:
Für Piloten, die bis zum 31.12.2025 den Paragleiterschein in Österreich erworben haben, gilt Bestandschutz. Sie dürfen mit dieser Lizenz auch in Deutschland fliegen und benötigen keine Umschreibung. Alle Piloten, die ab dem 01.01.2026 den Paragleiterschein oder Hängegleiterschein in Österreich erwerben, können den Schein in eine deutsche Lizenz umschreiben lassen (Anerkennungsverfahren). Alle Piloten mit deutscher Lizenz dürfen in Österreich wie bisher fliegen (Gästeflugreglung).
Ausgenommen sind Fluglehrer- und Tandemberechtigungen ab dem 01.01.2026. Fluglehrer mit deutscher Lizenz dürfen somit in Österreich keine Ausbildung mehr durchführen. Tandempiloten mit deutscher Lizenz dürfen keine Tandemflüge durchführen, da hierfür eine österreichische Berechtigung erforderlich ist. Es besteht die Möglichkeit, diese Berechtigungen beim ÖAeC umzuschreiben.
Wie kam es zu dieser Änderung:
Der ÖAeC und das zuständige Verkehrsministerium in Österreich wurden durch das deutsche Bundesministerium für Verkehr (BMV) frühzeitig im März 2025 über das beabsichtigte Auslaufen der Vereinbarung zum 31.12.2025 informiert. Schon im Vorfeld, seit 2023, hatten verschiedene Gespräche zwischen ÖAeC und DHV mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung stattgefunden. So hat der DHV beispielsweise angeboten, dass österreichische Prüfer auch die deutscher Prüferzulassung erwerben und die Prüfungen mit Gültigkeit auch in Deutschland abnehmen. Zuletzt hatte der DHV im Dezember dem ÖAeC angeboten, die Anerkennung der Paragleiterscheine in einer Übergangszeit für das Jahr 2026 vereinfacht anzuerkennen und umzuschreiben. Das für den 22.12.2025 anvisierte Gespräch wurde vom ÖAeC jedoch abgelehnt. Der DHV als Pilotenverband und Beauftragter des BMV ist weiterhin offen für Gespräche. Nach wie vor strebt er eine bilaterale Vereinbarung zu Ausbildung und deren Anerkennung, Sicherheit und Fluglehrwesen an. Ein Besprechungstermin ist für den Januar anvisiert. Der DHV wird darüber berichten.
News vom 19.12.2025
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat die gegenseitige Anerkennung österreichischer Hängegleiter-, Gleitschirm- und Paragleiterscheine mit der NfL 2025-1-3661 aufgehoben. Ab dem 01.01.2026 benötigen Piloten mit ständigem Wohnsitz in Deutschland einen deutschen Luftfahrerschein gem. § 4 Abs. 1 LuftVG.
Für Piloten, die bis zum 31.12.2025 den Paragleiterschein in Österreich erworben haben, gilt Bestandschutz. Sie dürfen mit dieser Lizenz auch in Deutschland fliegen. In Österreich werden Fluglehrer- und Tandemberechtigungen vermutlich ab dem 01.01.2026 in Österreich nicht mehr anerkannt und müssten daher beim ÖAeC “umgeschrieben” werden.
Derzeit laufen noch Verhandlungen mit dem ÖAeC hinsichtlich der Anerkennung der Lizenzen in Österreich und der zukünftigen Zusammenarbeit in Form einer gegenseitigen Erklärung auf Verbandsebene. Der DHV wird über die weiteren Ergebnisse informieren.