Neuigkeiten für HG + PG Flugschulen und Tandem Unternehmen.

Branchen-Info 01/15 :
HG/PG/FASCH/BALLON – Unternehmungen

Werter Kolleginnen und Kollegen, liebe Flugsportfreunde!

Regelmäßig habe ich über meine Arbeit als Vertreter der Hänge-, Paragleiter-, Fallschirm- und Ballonunternehmungen in der Berufsgruppe Luftfahrt, WKÖ berichtet und kann heute auf eine recht erfolgreiche Bilanz über meine Tätigkeit in den letzten 5 Jahren hinweisen. Möglich waren die guten Ergebnisse eben in Verbindung mit meiner langjährigen Erfahrung im Flugsport und der profunden Kenntnis der Bedürfnisse unserer Branche, auch selber als Geschäftsführer der Flugschule Kössen GmbH und der AXA Versicherungsagentur für Flugsport. Erkennen zukünftiger Entwicklungen und Erfordernisse waren Grundlage meiner Stellung-nahmen im Rahmen der diversen Begutachtungsverfahren und bei der zielorientierten Kommunikation mit allen Stakeholdern. Zusammen mit persönlichen Kontakten, mit dem politischen Zugang zu Ministerien und Parlament durch die Wirtschaftskammer und über den Österreichischen Wirtschaftsbund ist in unserem Bereich folgendes gelungen:
• LFG-NOVELLE : Abwendung der Normierung der Vorschusspflicht gegenüber dem Passagier bei Tandemunfällen! (Eine solche Regelung wäre zweifellos das AUS für unsere Tandem-Unternehmungen gewesen).
• Verhinderung einer behördlichen Außenabflug- und Landebewilligung für alle gewerblichen Flüge (Tandemflüge und Flugschulen) – hier war die politische Hilfe durch den Wirtschaftsbund unabdingbar.
• Generelle Befreiung von Außenabflug– und Außenlandebewilligungen für HG/PG , Normierung als Legalservitut.
• Mitwirkung an der umfassenden Deregulierung im Bereich der gewerblichen HG/PG Tandemflüge unter Beibehaltung des Status als Luftfahrt-Beförderungsunternehmen.
• Verhinderung einer gewerberechtlichen Bewilligung für HG/PG- Unternehmungen.
• Erhalt der Sonderrechte als Luftfahrt-Beförderer (Bewilligungsfreier Transport, Film/Foto, usw.) *) siehe Zusatzbemerkungen unten
• Abklärung der Mitgliedschaft in der WK für neue Tandemunternehmer – Statuierung der WKO Mitgliedschaft als Nachweis der selbständigen Tätigkeit (z.B. Sozialversicherung)
• Aufnahme der neuen Tandemunternehmer in die WKÖ – Mitwirkung bei der Erstellung des Aufnahmeformulars und eines Merkblattes.
• Verhinderung der Einbindung der Tandemunternehmungen in das jeweilige Landesveranstaltungsgesetz – etwa zusammen mit Fiakern.
• Fallschirmpacken als freies Gewerbe – nur in Zusammenhang mit der Herstellung von Fallschirmen
• Verhinderung eines Flugverbotes im Nationapark Hohe Tauern (unter massiver Mithilfe unseres FS-Kollegen F. Voithofer)
• LVR-NOVELLE: Entbindung der HG/PG von der Transponder-Pflicht.
• Feste Zusage der Re-Implementierung von besonderen Ausweich- und Vorrangsregelungen für Segelflieger, HG/PG ab März 2015.
• Normierung der allgemeinen Aufsicht über den Flugbetrieb in den Flugschul-Übungsbereichen (entgegen anderwärtiger Intensionen des OeAeC ). Im Interesse der Sicherheit wurde hier fliegerische Regulierungsmöglichkeit durch die Flugschulen sogar intensiviert.
• Weitgehende Entrümpelung des Luftraumes und Reduzierung von unnötigen Luftraumbeschränkungen insbesondere im Alpenraum.
• REGELMÄSSIGE INFOs über luftfahrtrechtliche Aspekte, sowie individuelle Beratung und Hilfestellung für die HG/PG- Unternehmen bei Behördenangelegenheiten (BP, GPLA, allgem. Rechtsfragen, Veranstaltungen, ..)
*) Umgehend nach Inkrafttreten der luftfahrt-rechtlichen Deregulierung hat man die Tandemunternehmen als „Freies Gewerbe“ eingestuft und somit der Bürokratie in den Bezirksverwaltungsbehörden (BH) übertragen. Damit waren auch unsere Sonderrechte als Luftfahrt-Beförderer– z.B bewilligungsfreier Transport zum Start oder die Rückholung mit eigenem Auto, oder auch das InFlight-Filmen und Fotografieren – eliminiert. Meine sachlich begründete Intervention bei Wirtschaftsminister Dr. Mitterlehner führte rasch zur Rücknahme der Verordnung und zu unserem Status als Luftfahrt-Beförderer – nun ohne behördlicher Konzession und ohne individuelle Auflagen, wohl aber mit allen begleitenden Rechten als Beförderer mit Luftfahrzeugen.
In dieser Wirkungsperiode nicht gelungen und möglicher Weise auf der Liste der nächsten Funktionsperiode ist:
• Die Herabsetzung des MWSt-Satzes für Tandemflüge auf 10% (wird wohl kaum mehr machbar sein)
• Die Rot-Weiß-Rot Card für Fluglehrer und Tandempiloten (schwierig, weil Tandem-Pilot/Fluglehrer nicht als offizieller Beruf gelistet)
• Das österreichische Gütesiegel für Tandemunternehmungen (eine Anregung der WK Tirol)
• Reduzierung der OeAeC -Gebühren bei Lizenz – Angelegenheiten
• Entfall der medizinischen Untersuchung für Tandempiloten
• Gastflug-Verordnung (soll bis Beginn der Flugsaison 2015 kommen)
Gerne werde ich eine weiter Funktionsperiode zur Verfügung stehen und hoffe auf eure Unterstützung wie immer.
Sepp Himberger