70 % aller Unfälle passieren in der Freizeit.

Lieber AIR&MORE Kunde,

die letzten Jahre haben uns eines wieder klar vor Augen geführt:

Fliegen ist schön, kann manchmal aber auch ins Auge gehen. In Zeiten wachsender Risikobereitschaft wächst leider auch die Anzahl folgenreicher Flug-Unfälle. Und ob nun durch ein eigenes Missgeschick oder ein unglückliches Zusammenspiel: die Konsequenzen bleiben selten nur beim Piloten selbst. Meist betrifft der harte Aufprall am Boden der Realität auch die ganze Familie.

Denn
70 % aller Unfälle passieren in der Freizeit
und genau hier zahlt der Staat keinerlei Rente!

Langwierige Unfallfolgen, Bergekosten oder gar Invalidität gefährden damit die gesamte Existenz. Nicht nur die eigene, sondern auch jene von Partner/in und Kindern.

Der Konsumentenschutz betrachtet deshalb private Unfallversicherungen als unverzichtbares Must-Have. Nicht nur in der Freizeit, sondern auch im Beruf!

Der richtige Unfallschutz bedeutet also Existenzsicherung. Dies umso mehr, wenn Flugsportarten ausgeübt werden.
Aber Achtung:

Herkömmliche Unfallversicherungen decken das Flugrisiko nicht ab!

Nur eine All-in-One Unfallversicherung für Beruf, Freizeit UND Flug bietet Deckung in allen Lebensbereichen. Das AIR&MORE Team hat hier für seine Kunden wie immer die günstigsten Tarife im deutschsprachigen Raum erarbeitet. Alle Tarife und nähere Informationen findest Du auf

www.airandmore.at/musthave


Dein AIR&MORE Team.

Es gibt ein Toplandeverbot am Mont Blanc.

Quelle – lu-glidz

Nach der Massenlandung von vielen und dem Tod eines Piloten auf dem Mont Blanc haben die örtlichen Gemeinden ein Toplandeverbot ausgesprochen.

Die neue Zone des Toplandeverbots auf dem Mont Blanc.
// Quelle: mairie.saintgervais.com

Für mehr als 100 Piloten war die Toplandung auf dem Mont Blanc am vergangenen Mittwoch ein Traum (Lu-Glidz berichtete), in einem Fall wurde sie aber zum Albtraum. Denn der Wiederstart im Schnee bei nahezu Nullwind war sehr anspruchsvoll. Ein französischer Pilot stürzte beim zweiten Startversuch in die felsigen Flanken der italienischen Seite des Mont Blanc und zog sich dabei tödliche Verletzungen zu.

Die Tragödie veranlasste die lokalen Gemeinden am Mont Blanc, das Toplanden auf dem Mont Blanc zu verbieten. Als Verbotszone legten sie einen Kreis mit 600 Meter Radius um den Gipfel fest.

Der Vorfall zeigt, dass solche Toplandungen im Hochgebirge wohlüberlegt sein sollten. Denn in der dünnen Höhenluft füllen die Gleitschirme schlechter, und sie heben erst bei einer deutlich höheren Geschwindigkeit ab als normal.

In der Euphorie, an solchen besonderen Thermiktagen so einfach in große Höhen aufzufliegen, läuft man schnell Gefahr, die Schwierigkeiten eines Hochgebirgs-Starts zu unterschätzen. Zumal die wenigsten Piloten überhaupt Erfahrung mit Starts in über 4000 Meter Höhe haben dürften.

Fluglehrer mit Berechtigung zur Abnahme der Eingangstests

Nachname   Vorname    Bundesland     Tele-     Mail

 

Eller  Monika     Tirol    0664/4453232       moni@parafly.at

Girstmair   Bruno     Tirol     0676/4775783      bruno@girstmair.net

Grabmaier   Michael    Steiermark     0650/5188040     mugi@aufwind.at

Grabner   Margit    Kärnten    0676/3400340       fly@kaerntner-flugschulen.at

Kahr-Reiter  Ralf    OÖ/Stmk     0660/8877440     office@airsthetik.com

Kaltenhofer   Ewald    Kärnten    0664/2223344     ewald.kaltenhofer@aon.at

Lanthaler  Josef   Salzburg    0660/4355752     lanthaler@gmx.at

Maute   Eckard    Tirol/Vorarlberg    05243/20134    office@gleitschirmschule-achensee.at

Moitzi  Hans   Steiermark   0664/5227849      moitzi.h@gmail.com

Penz   Simon   Tirol/Vorarlberg    0664/1415166    pezimo@gmail.com

Pfister  Andreas   Tirol    0664/6114705     a.pfister@aon.at

Poscher  Hans    Oberösterreich   0664/4108408    office@flugsport.at

Rebernig Josef    Salzburg  0664/4420002      info@austriafly.at

Roschmann Gerald   Tirol   0676/9252780      geri@x-dreamfly.ch

Schrempf Walter   Steiermark   03685/22333     office@skyclub-austria.at

Sobek Helmut  Salzburg  0664/1919100     info@flugschule-salzburg.at

Vogel Christa  Tirol/Vorarlberg  0664/4410868    christa@fs-grenzenlos.com

Wasylkiw Roman   Steiermark/NÖ   0678/1243456     office@checkcenter.at

Änderung der Luftverkehrsregeln vom Juni 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie haben wir den Entwurf einer Verordnung erhalten, mit der die Luftverkehrsregeln 2014 geändert werden.

Mit dem vorliegenden Entwurf einer Novelle der Luftverkehrsregeln soll ein eigener Anhang E für Ausnahmen von der Pflicht zur Flugplanabgabe bei grenzüberschreitenden Flügen eingeführt werden. Inhaltlich sollen die bisher nur in luftfahrtüblicher Weise verlautbarten Ausnahmen beibehalten und weitere Ausnahmen eingeführt werden. Bisher waren Einflüge in den österreichischen Luftraum der Klasse E und G mit kraftangetriebenen Luftfahrzeugen (Fläche, Hubschrauber und Tragschrauber) lediglich aus Deutschland kommend ohne Abgabe eines Flugplanes zulässig. Nun sollen Einflüge nach Sichtflugregeln in den Luftraum E und G aus sämtlichen Nachbarstaaten ohne Flugplanabgabe zulässig sein, sofern ein aktivierter Transponder mitgeführt wird.

Mit der Novelle sollen außerdem Redaktionsversehen korrigiert und Anpassungen aufgrund der Vollzugspraxis vorgenommen werden: Neben den sonstigen Voraussetzungen einer Ausnahmegenehmigung für Luftfahrzeuge für das Flugbeschränkungsgebiet Wien soll der Flug nunmehr entweder öffentlichen Interesse dienen oder es soll sich um einen Flug handeln, dessen Zweck ansonsten nicht erreicht werden kann. Was den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge der Klasse 1 im Flugbeschränkungsgebiet Wien betrifft, sollen neben gewerblichen Luftbild- und Vermessungsflügen nun auch gewerbliche Inspektionsflüge für die grundsätzliche Möglichkeit der Ausnahmebewilligung vorgesehen werden.

 

Rückruf „AUSTRIALPIN“

Rückruf
„UNIVERSAL“ Schnappkarabiner KZ01A und KZ01B
Einige AUSTRIALPIN UNIVERSAL Schnappkarabiner wurden fälschlicherweise mit EN362-B markiert. Es können nur Karabiner mit Verschlusssicherung nach EN362-B zertifiziert sein (z. B. Schraubverschluss, Autolock etc.). Daher hat sich AUSTRIALPIN zu einem Rückruf der oben genannten UNIVERSAL Schnappkarabiner entschlossen.

Diese Meldung betrifft  nur die UNIVERSAL Schnappkarabiner mit der Artikelnummer KZ01A und KZ01B, nicht jedoch die Schraubkarabiner! Hierbei handelt es sich lediglich um eine falsche Markierung! Es bestehen keinerlei Sicherheitseinschränkungen, die Karabiner halten die geprüften Kräfte! 

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Mehr Informationen und das Rücksendeformular finden Sie hier!

Sicherheits Mitteilung „Quick Out“ Karabiner

Sicherheitsmitteilung Quick-Out Karabiner am01.April 2019

Beim Einrichten der Fertigung der Quick-Out Tasten im Januar 2015 wurdenetwa 20 Tasteneiner Seitefehlerhaft produziert. Einige dieser Tasten wurden versehentlich montiert und mindestens ein solchermaßenfehlerhafterQuick-Out Karabiner in Umlauf gebracht.Durch den Fehler entfällt eine der 4 Sicherheitsstufen: Zum Auslösen genügt das alleinige Drücken der intakten Taste, anstatt dass beide Tasten gleichzeitig gedrückt werden müssen.

Bei der Endkontrolle wird jeder einzelne Quick-Out Karabiner einer Belastungsprobe von 2.000 DaN unterzogen. Der Fehler fiel dabei jedochnicht auf,da die Belastungsprobe auch mit nur einer intakten Taste bestandenwird.Wird der Quick-Out gemäß der aktuellen Fassung unserer Betriebsanleitung, die auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung steht,bedient,fällt der Fehler sofort auf.

Dort ist beschrieben, dass der Einsatz des Quick-Out durch bloßes kräftiges Herunterdrücken (ohne gleichzeitiges Drücken der Verschlusstasten) einrasten muss.Eine fehlerhafteTaste verhindert dies.Wir fordern alle Quick-Out Nutzer dazu auf, die Karabiner dementsprechend vor der nächsten Inbetriebnahme zu prüfen.Zusätzlich bei uns eingeführte Prüfmaßnahmenbeider Endkontrolle der Quick-Out Karabinerschließen solche Fehler zukünftig zuverlässig aus.

Link zum Download der Betriebsanleitung: finsterwalder-charly.de/de/downloads.htmlDas Bild rechtszeigt einen Quick-Out Karabiner mit einer fehlerhaft montierten Taste:Finsterwalder GmbH•Pagodenburgstr.8•D-81247 MünchenTel.:+49 89 8116528•Mail: office@finsterwalder-charly.de •www.finsterwalder-charly.de

Flash News Nr. 165

Du weißt ja …

Die      F  L  A  S  H   –   N  E  W  S

— zeigen  auf  wo  andere   zudecken –         …  4  x  im Jahr seit Juli   1979
Ausgabe:     1          Jänner / Feber / März        2019  

Jahrgang  40           lfd. Nr.      165

… diesmal  wieder  mit    28   Seiten   an  Informationen aus der Szene –  wie immer ohne  – „wenn und aber“ –   dann klick auf !!!

 

http://flash-news.at/index_files/FlashNews-AKTUELL.pdf