Änderung der Luftverkehrsregeln vom Juni 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie haben wir den Entwurf einer Verordnung erhalten, mit der die Luftverkehrsregeln 2014 geändert werden.

Mit dem vorliegenden Entwurf einer Novelle der Luftverkehrsregeln soll ein eigener Anhang E für Ausnahmen von der Pflicht zur Flugplanabgabe bei grenzüberschreitenden Flügen eingeführt werden. Inhaltlich sollen die bisher nur in luftfahrtüblicher Weise verlautbarten Ausnahmen beibehalten und weitere Ausnahmen eingeführt werden. Bisher waren Einflüge in den österreichischen Luftraum der Klasse E und G mit kraftangetriebenen Luftfahrzeugen (Fläche, Hubschrauber und Tragschrauber) lediglich aus Deutschland kommend ohne Abgabe eines Flugplanes zulässig. Nun sollen Einflüge nach Sichtflugregeln in den Luftraum E und G aus sämtlichen Nachbarstaaten ohne Flugplanabgabe zulässig sein, sofern ein aktivierter Transponder mitgeführt wird.

Mit der Novelle sollen außerdem Redaktionsversehen korrigiert und Anpassungen aufgrund der Vollzugspraxis vorgenommen werden: Neben den sonstigen Voraussetzungen einer Ausnahmegenehmigung für Luftfahrzeuge für das Flugbeschränkungsgebiet Wien soll der Flug nunmehr entweder öffentlichen Interesse dienen oder es soll sich um einen Flug handeln, dessen Zweck ansonsten nicht erreicht werden kann. Was den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge der Klasse 1 im Flugbeschränkungsgebiet Wien betrifft, sollen neben gewerblichen Luftbild- und Vermessungsflügen nun auch gewerbliche Inspektionsflüge für die grundsätzliche Möglichkeit der Ausnahmebewilligung vorgesehen werden.

 

Rückruf „AUSTRIALPIN“

Rückruf
„UNIVERSAL“ Schnappkarabiner KZ01A und KZ01B
Einige AUSTRIALPIN UNIVERSAL Schnappkarabiner wurden fälschlicherweise mit EN362-B markiert. Es können nur Karabiner mit Verschlusssicherung nach EN362-B zertifiziert sein (z. B. Schraubverschluss, Autolock etc.). Daher hat sich AUSTRIALPIN zu einem Rückruf der oben genannten UNIVERSAL Schnappkarabiner entschlossen.

Diese Meldung betrifft  nur die UNIVERSAL Schnappkarabiner mit der Artikelnummer KZ01A und KZ01B, nicht jedoch die Schraubkarabiner! Hierbei handelt es sich lediglich um eine falsche Markierung! Es bestehen keinerlei Sicherheitseinschränkungen, die Karabiner halten die geprüften Kräfte! 

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Mehr Informationen und das Rücksendeformular finden Sie hier!

Sicherheits Mitteilung „Quick Out“ Karabiner

Sicherheitsmitteilung Quick-Out Karabiner am01.April 2019

Beim Einrichten der Fertigung der Quick-Out Tasten im Januar 2015 wurdenetwa 20 Tasteneiner Seitefehlerhaft produziert. Einige dieser Tasten wurden versehentlich montiert und mindestens ein solchermaßenfehlerhafterQuick-Out Karabiner in Umlauf gebracht.Durch den Fehler entfällt eine der 4 Sicherheitsstufen: Zum Auslösen genügt das alleinige Drücken der intakten Taste, anstatt dass beide Tasten gleichzeitig gedrückt werden müssen.

Bei der Endkontrolle wird jeder einzelne Quick-Out Karabiner einer Belastungsprobe von 2.000 DaN unterzogen. Der Fehler fiel dabei jedochnicht auf,da die Belastungsprobe auch mit nur einer intakten Taste bestandenwird.Wird der Quick-Out gemäß der aktuellen Fassung unserer Betriebsanleitung, die auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung steht,bedient,fällt der Fehler sofort auf.

Dort ist beschrieben, dass der Einsatz des Quick-Out durch bloßes kräftiges Herunterdrücken (ohne gleichzeitiges Drücken der Verschlusstasten) einrasten muss.Eine fehlerhafteTaste verhindert dies.Wir fordern alle Quick-Out Nutzer dazu auf, die Karabiner dementsprechend vor der nächsten Inbetriebnahme zu prüfen.Zusätzlich bei uns eingeführte Prüfmaßnahmenbeider Endkontrolle der Quick-Out Karabinerschließen solche Fehler zukünftig zuverlässig aus.

Link zum Download der Betriebsanleitung: finsterwalder-charly.de/de/downloads.htmlDas Bild rechtszeigt einen Quick-Out Karabiner mit einer fehlerhaft montierten Taste:Finsterwalder GmbH•Pagodenburgstr.8•D-81247 MünchenTel.:+49 89 8116528•Mail: office@finsterwalder-charly.de •www.finsterwalder-charly.de

Flash News Nr. 165

Du weißt ja …

Die      F  L  A  S  H   –   N  E  W  S

— zeigen  auf  wo  andere   zudecken –         …  4  x  im Jahr seit Juli   1979
Ausgabe:     1          Jänner / Feber / März        2019  

Jahrgang  40           lfd. Nr.      165

… diesmal  wieder  mit    28   Seiten   an  Informationen aus der Szene –  wie immer ohne  – „wenn und aber“ –   dann klick auf !!!

 

http://flash-news.at/index_files/FlashNews-AKTUELL.pdf

IPPI – Card Ausstellung – was ist dazu notwendig –

IPPI – Card stellt aus –

Österreichischer Aero Club

z. Hdn. Frau Petra Huber

Prinz Eugen Straße Nr. 12

A – 1040 Wien

Tel.   + 43 1  505 10 28 76

E – Mail:   huber.petra@aeroclub.at

 

Eine Mitgliedschaft beim ÖaeC ist dazu notwendig

https://aeroclub.at/de/behoerde/download

 

Auch als freies Mitglied möglich oder über einen ÖaeC gemeldeten Verein.

 

Kosten 65.- Euro als freies Mitglied

IBAN Konto    AT 56 6000 0000 0133 7064

 

Preis für die Ausstellung der IPPI – Card   30.- Euro auf das Konto –

IBAN Konto    AT 56 6000 0000 0133 7064

 

IPPI Card – Antrag findest Du hier –   Download von

https://aeroclub.at/de/behoerde/download

 

Wichtig:   Kopie von der HG oder PG – Lizenz dazu bei legen.

Drachen und Paragleiter Flugschulen in Österreich und alle Fliegerärztlichen Sachverständige.

Du weißt ja …

 

Hier findest Du alle offiziell ÖaeC genehmigten Flugschulen in Österreich –

 

https://aeroclub.at/uploads/download/OeAeC_FAA_ato_HPG_001_i012_haenge_paragleiterschulen.pdf

 

Desweiteren gibt es in den oben aufgeführten Ausbildungs Unternehmen insgesamt  5  Flugschulen welche auch Motorisierte Drachen und Pargleiter Ausbildungen durchführen dürfen.

 

Hier findest Du alle von der ACG – zugelassenen  Fliegerärztlichen Sachverständige in Österreich –

 

https://www.austrocontrol.at/jart/prj3/ac/data/dokumente/DC_LFA_AMS_003_2018-12-12_1512331.pdf

 

 

 

 

Sicherheits Mitteilungen

Wichtige Sicherheitsmitteilungen auf dhv.de
Die folgenden Sicherheitsmitteilungen wurden auf dhv.de veröffentlicht.
Für ältere Sicherheitsmitteilungen siehe die Sicherheitsseiten auf dhv.de.
Sicherheitsmitteilung:
Gurtzeug für Hängegleiter SKYLINE ZERO DRAG/ZERO DRAG RACER DHV 03-0112-01
08.01.2019
Bei Hängegleiter-Gurtzeugen des Herstellers SKYLINE Flight Gear mit der Musterprüfnummer DHV-03-0112-01 sind in der Serienproduktion bauliche Veränderungen am Rettungsgeräte-Container vorgenommen worden, die dem mustergeprüften Zustand nicht entsprechen. Betroffen sind Rettungsgeräte-Container mi…mehr …
Sicherheitsmitteilung:
Lightness 3
08.01.2019
Der Hersteller Advance hat eine Sicherheitsmitteilung zu seinem Gleitschirm-Gurtzeug Lightness 3 veröffentlicht . Betroffen ist eine erste Serie der Gurtzeuge aus 2018. Hier kann es unter Umständen zu einer erschwerten Auslösung des Rettungsgerätes kommen.. Advance Safety Advisory.mehr …
Im Serviceportal des DHV kannst Du Dein Newsletter-Abo einsehen und ändern:
http://www.dhv.de/db2/index.php?id=ml_subscription

Mit Wirkung vom 20. Dezember 2018 gab es eine Änderung der LVR

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang 2018 Ausgegeben am 20. Dezember 2018 Teil II 357. Verordnung: Änderung der Luftverkehrsregeln 2014
357. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie sowie des Bundesministers für Landesverteidigung, mit der die Luftverkehrsregeln 2014 geändert werden Auf Grund der §§ 3, 4, 5, 120a, 121 und 124 des Luftfahrtgesetzes, BGBl. Nr. 253/1957, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 92/2017 und die Bundesministeriengesetz-Novelle 2017, wird  1. hinsichtlich der §§ 42 und 43 sowie der Anhänge C mit Ausnahme der Bestimmungen über die Festlegung von Luftraumklassifizierungen und D der Verordnung vom Bundesminister für Landesverteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie sowie  2. hinsichtlich der übrigen Bestimmungen der Verordnung vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Landesverteidigung verordnet: Die Luftverkehrsregeln 2014, BGBl. II Nr. 297/2014, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 68/2017, werden wie folgt geändert:
Mehr dazu unter folgenden Link – http://newsletter.wko.at/sys/r.aspx?sub=ieRmi_2fwnqZ&tid=0-cPtC3-1o0IL7&link=7uPs&mid=7ae1ef95

70 % aller Unfälle passieren in der Freizeit

Lieber AIR&MORE Kunde,
die letzten Jahre haben uns eines wieder klar vor Augen geführt:

Fliegen ist schön, kann manchmal aber auch ins Auge gehen. In Zeiten wachsender Risikobereitschaft wächst leider auch die Anzahl folgenreicher Flug-Unfälle. Und ob nun durch ein eigenes Missgeschick oder ein unglückliches Zusammenspiel: die Konsequenzen bleiben selten nur beim Piloten selbst. Meist betrifft der harte Aufprall am Boden der Realität auch die ganze Familie.

Denn
70 % aller Unfälle passieren in der Freizeit
und genau hier zahlt der Staat keinerlei Rente!
Langwierige Unfallfolgen, Bergekosten oder gar Invalidität gefährden damit die gesamte Existenz. Nicht nur die eigene, sondern auch jene von Partner/in und Kindern.

Der Konsumentenschutz betrachtet deshalb private Unfallversicherungen als unverzichtbares Must-Have. Nicht nur in der Freizeit, sondern auch im Beruf!

Der richtige Unfallschutz bedeutet also Existenzsicherung. Dies umso mehr, wenn Flugsportarten ausgeübt werden.

Aber Achtung:

Herkömmliche Unfallversicherungen decken das Flugrisiko nicht ab!


Nur eine All-in-One Unfallversicherung für Beruf, Freizeit UND Flug bietet Deckung in allen Lebensbereichen. Das AIR&MORE Team hat hier für seine Kunden wie immer die günstigsten Tarife im deutschsprachigen Raum erarbeitet. Alle Tarife und nähere Informationen findest Du auf

www.airandmore.at/musthave

Dein AIR&MORE Team.

Versicherungen für das Jahr 2019

Verlängerung Haftpflichtversicherung Österreich 2019

Lieber Flugsportler,

Paragleiter Haftpflichtversicherung Fallschirmspringer Österreichgerne möchten wir daran erinnern, dass der Versicherungsschutz betreffend die Haftpflichtversicherung für Para-, Hängegleiter und Fallschirmspringer per 31.12.2018 ausläuft, sofern der jeweilige Jahresbeitrag für 2019 noch nicht überwiesen wurde.
Um Deine Deckung bis 31.12.2019 zu verlängern, genügt es wie immer, die jeweilige Jahresprämie auf unser Konto zu überweisen:

Empfänger: AIR&MORE OG
Bank: Sparkassen Bank AG
IBAN: AT672050303301753517
BIC: SPIHAT22XXX
Verwendungszweck: Bitte um Angabe von Vor- und Nachname und Geburtsdatum (dd.mm.yyyy) sowie dem jeweiligen Kürzel (siehe unten)

Wichtiger Hinweis:
Höhere Deckungssummen schützen nicht nur Deine eigene finanzielle Existenz, sondern auch jene des/der Geschädigten – vor allem bei Personenschäden! Deshalb empfehlen wir eine Versicherungssumme von mindestens € 3 Mio. Das Einzahlen der entsprechenden Prämie genügt.

BONUS: In unserer Tandem Haftpflicht sind ab sofort die Schäden am Passagiergepäck sogar bis € 3.500 gedeckt.
Dieses Extra gilt ab der € 3 Mio. Deckung (und höher) – wie immer ohne Selbstbehalt!

Die ersten Deckungsbestätigungen gehen dann wieder ab Mitte Jänner 2019 raus. Vorab gilt der Einzahlungsbeleg zusammen mit der letztjährigen Deckungsbestätigung als Deckungsnachweis.


Unsere Jahrespreise 2019 für Kunden mit Wohnsitz in Österreich:

Solohaftpflicht PG/DF/FS privat, nichtmotorisiert – Kürzel “SAT”
€ 2 Mio. € 30
€ 3 Mio. € 38,85 (empfohlen)

Tandemhaftpflicht PG/DF/FS privat, CSL Deckung – Kürzel “TAT”
€ 1,5 Mio. € 134,31
€ 3 Mio. € 177,6 – mindestens empfohlen!
€ 5 Mio. € 239,76

Tandemhaftpflicht PG/DF/FS gewerbliche und Selbstkostenflüge, CSL Deckung – Kürzel “TAT”
€ 1,5 Mio. € 268,62
€ 3 Mio. € 355,2 – mindestens empfohlen!
€ 5 Mio. € 479,52

Die Preise für Tandemhaftpflicht motorisiert findest Du hier.
Und hier geht’s zur Sammeldeckung Tandem-Fallschirmhaftpflicht.

Speedflyer-Haftpflicht privat – Kürzel “SPAT”
€ 2 Mio. € 60
€ 3 Mio. € 78 (empfohlen)

Solohaftpflicht Motor-Para- & Hängegleiter – Kürzel “MAT”
€ 5 Mio. € 70 (private Nutzung)
€ 5 Mio. € 140 (gewerbliche Nutzung)


Unsere Preise für Kunden aus Deutschland findest Du hier >>>

Fallschirm Unfallversicherung Paragleiter Österreich

Unfallversicherungen sind unverzichtbar!

MUST HAVE!
Unsere All-in-one Unfallversicherung für Beruf, Freizeit UND Flug kannst Du hier online beantragen …

 

Einen guten Flug ins neue Jahr und alles Beste für 2019

wünscht Dir Dein AIR&MORE Team