aus bedauernswertem Anlass haben wir auf unserer Homepage einen Sicherheitshinweis veröffentlicht, welcher auf den vom DHV erlassenen Sicherheitshinweis vom 26.2.2025 Bezug nimmt.
aktualisierten Warnung auf die bestehende! Problematik von Liegegurtzeugen in Leichtbauweise, wo der Pilot durch eine vorgefertigte Beinschlaufe durchsteigen muss, um vor einem Herausfallen aus dem Gurtzeug gesichert zu sein. Tut er das nicht, besteht die Gefahr, dass er durch das Gurtzeug hinaus rutscht. Erschwerend kommt hinzu, dass das Gurtzeug sehr leicht ist, sich am Körper anschmiegt und so auch kaum fühlbaren Widerstand am Oberschenkel (geschlossene oder offene Beingurte) bietet.
Aktuell werden die Piloten, welche damit fliegen, um besondere Umsicht und Achtsamkeit bei ihren Startvorbereitungen ersucht. Piloten, die sich für so ein Gurtzeug entscheiden, werden darauf hingewiesen, dass es Zeit und Übung braucht, sich die für die Handhabung dieses Gurtzeugs notwendige neue Routine anzueignen. Bei der leihweisen Ausgabe eines derartigen Gurtzeugs ist auf diesen Sicherheitshinweis zu verweisen.
Die Änderung der deutschen Lufttüchtigkeitsforderungen (LTF-HG/GS hinsichtlich der Gurtzeug-Prüfvorschriften (siehe unten) trägt dankenswerterweise einen wesentlichen Schritt zur künftigen Lösung dieses Problems bei.
LTF-HG/GS vom 23.05.2024 4.1.6 Ein Herausfallen aus dem Gurtzeug darf in keiner Pilotenlage möglich sein. Mit dem Schließen des Brustgurtes muss in einem Verschlussvorgang eine Herausfallsicherung, die zwischen den Beinen durchgeführt wird, geschlossen werden, oder eine tragende Verbindungmit dem Gleitsegel darf nur entstehen, wenn dabei die Beingurte geschlossen sind.
Bei Beinsack-Gurtzeugen sowie bei Gurtzeugen mit integriertem Front-Cockpit muss ein zusätzliches Sicherungssystem vorgesehen sein, durch das beim Schließen des Beinsacks oder des Front-Cockpits eine zwingende Verbindung zu den Beingurten hergestellt wird. Erläuterung: Ausreichende Festigkeit kann angenommen werden, wenn das Sicherungssystem einer Last von 450 daN standhält.
Aufgrund eines Unfalles bei der Verwendung eines Finsterwalder Karabiners Paralock 3 hat die Fa. Finsterwalder auf ihrer Homepage eine Sicherheitsmitteilung herausgegeben. Eine gleichlautende Sicherheitsmitteilung wurde auch vom DHV und auf unserer Homepage veröffentlicht.
Es ist daher bei der Herausgabe von diesen Quick Out Karabinern auf die besonderen Bedienungserfordernisse und Gefahren, sowie auf die Sicherheitsmitteilungen hinzuweisen. Von einer Verwendung von Paralock 3 Karabinern bei Tandemflügen wird ersucht, Abstand zu nehmen.
Finsterwalder GmbH | Pagodenburgstr. 8 | 81247 München | DEUTSCHLAND office@finsterwalder-charly.de | www.finsterwalder-charly.de
SICHERHEITSMITTEILUNG FEBRUAR 2025 FÜR GLEITSCHIRMKARABINER FINSTERWALDER PARALOCK 3 Zunächst wird festgehalten, dass der Gleitschirmkarabiner Paralock 3 in verschlossenem und gesichertem Zustand lufttüchtig und betriebssicher ist. Das bestätigt auch der Untersuchungsbericht des DHV.
Es hat sich aber gezeigt, dass nicht alle Nutzer die Sicherung des Karabiners ordnungsgemäß nach Betriebsanleitung vornehmen. Beim Paralock 3 kann dies zu einer unbeabsichtigten Öffnung während des Flugs führen. Der letzte Vorfall hat sich Ende Februar 2025 in Spanien ereignet. Ausführlich beschrieben ist diese mögliche Problematik in der Sicherheitsmitteilung der Firma Finsterwalder vom 22.11.2024.
Die Firma Finsterwalder weist auf die Eigenverantwortung der Piloten bezüglich eines ordnungsgemäßen Vorflug- und Startchecks der Flugausrüstung hin. Um die Gefährdung von Personen auszuschließen, denen die Verantwortung als Luftsportgeräteführer nicht obliegt, wird, in Abstimmung mit dem DHV, die Nutzung der Paralock 3 im doppelsitzigen Flugbetrieb eingeschränkt.
Sicherheitsmaßnahme, Einschränkung der Nutzung der Paralock 3 Doppelsitzerflüge mit Passagieren, die eine Lizenz für Gleitsegelführer besitzen, dürfen weiterhin mit den Paralock 3 durchgeführt werden. Ausbildungsflüge zum Erwerb der Passagierflugberechtigung und Doppelsitzerflüge mit Passagieren, die keine Lizenz für Gleitsegelführer besitzen, dürfen nicht mehr mit den Paralock 3 durchgeführt werden. Diese Sicherheitsmaßnahme tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie ist befristet bis zu einer vom
Hersteller durchgeführten Nachrüstung der Paralock 3, die im Rahmen einer angeordneten Nachprüfung (§ 14 LuftGerPV) durchgeführt wird. Der Hersteller informiert auf seiner Website, wann die Nachrüstung durchgeführt werden kann. München, 03.03.2025 Finsterwalder GmbH https://www.finsterwalder-charly.de