SICHERHEITS MITTEILUNG FEBRUAR 2025 FÜR GLEITSCHIRM KARABINER FINSTERWALDER PARALOCK 3

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SICHERHEITSMITTEILUNG FEBRUAR 2025 FÜR
GLEITSCHIRMKARABINER FINSTERWALDER PARALOCK 3
Zunächst wird festgehalten, dass der Gleitschirmkarabiner Paralock 3 in verschlossenem und
gesichertem Zustand lufttüchtig und betriebssicher ist. Das bestätigt auch der
Untersuchungsbericht des DHV.


Es hat sich aber gezeigt, dass nicht alle Nutzer die Sicherung des Karabiners ordnungsgemäß
nach Betriebsanleitung vornehmen. Beim Paralock 3 kann dies zu einer unbeabsichtigten
Öffnung während des Flugs führen. Der letzte Vorfall hat sich Ende Februar 2025 in Spanien
ereignet.
Ausführlich beschrieben ist diese mögliche Problematik in der Sicherheitsmitteilung der Firma
Finsterwalder vom 22.11.2024.


Die Firma Finsterwalder weist auf die Eigenverantwortung der Piloten bezüglich eines
ordnungsgemäßen Vorflug- und Startchecks der Flugausrüstung hin. Um die Gefährdung von
Personen auszuschließen, denen die Verantwortung als Luftsportgeräteführer nicht obliegt, wird,
in Abstimmung mit dem DHV, die Nutzung der Paralock 3 im doppelsitzigen Flugbetrieb
eingeschränkt.


Sicherheitsmaßnahme, Einschränkung der Nutzung der Paralock 3
Doppelsitzerflüge mit Passagieren, die eine Lizenz für Gleitsegelführer besitzen, dürfen weiterhin
mit den Paralock 3 durchgeführt werden. Ausbildungsflüge zum Erwerb der
Passagierflugberechtigung und Doppelsitzerflüge mit Passagieren, die keine Lizenz für
Gleitsegelführer besitzen, dürfen nicht mehr mit den Paralock 3 durchgeführt werden. Diese
Sicherheitsmaßnahme tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie ist befristet bis zu einer vom


Hersteller durchgeführten Nachrüstung der Paralock 3, die im Rahmen einer angeordneten
Nachprüfung (§ 14 LuftGerPV) durchgeführt wird. Der Hersteller informiert auf seiner Website,
wann die Nachrüstung durchgeführt werden kann.
München, 03.03.2025
Finsterwalder GmbH
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