Neu – Fliegeräztliche Untersuchung in der ZLPV 26. April 2016

ZLPV  vom  26. April 2016 bringt einige Neuerungen auch bei der Fliegerärztlichen Untersuchung..

Mit der Novelle vom 26. April 2016  BGBI. II Nr. 89 / 2016 wurde die ZLPV 2006 BGBI. II  Nr. 205 / 2006 geändert

Abschaffung der nationalen Tauglichkeits Zeugnisse, diese dürfen daher ab sofort nicht mehr ausgestellt werden. Die neue Tauglichkeits Klasse für die verbleibenden nationalen Lizenzen betrifft –

UL – Piloten, Tandem Fallschirm Springer und Tandem Hänge und Paragleiter Piloten. Diese müssen ab sofort ein EU – Tauglichkeitszeugnis der Klasse LAPL oder höher wertig ausgestellt werden.  Hiermit ändern sich nun auch die Zeiträume bei den Fliegerärztlichen Untersuchungen für alle HG + PG – Tandem Piloten.