ZLPV vom 26. April 2016 bringt einige Neuerungen auch bei der Fliegerärztlichen Untersuchung..
Mit der Novelle vom 26. April 2016 BGBI. II Nr. 89 / 2016 wurde die ZLPV 2006 BGBI. II Nr. 205 / 2006 geändert
Abschaffung der nationalen Tauglichkeits Zeugnisse, diese dürfen daher ab sofort nicht mehr ausgestellt werden. Die neue Tauglichkeits Klasse für die verbleibenden nationalen Lizenzen betrifft –
UL – Piloten, Tandem Fallschirm Springer und Tandem Hänge und Paragleiter Piloten. Diese müssen ab sofort ein EU – Tauglichkeitszeugnis der Klasse LAPL oder höher wertig ausgestellt werden. Hiermit ändern sich nun auch die Zeiträume bei den Fliegerärztlichen Untersuchungen für alle HG + PG – Tandem Piloten.