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Sicherheits Mitteilung „Quick Out“ Karabiner
Sicherheitsmitteilung Quick-Out Karabiner am01.April 2019
Beim Einrichten der Fertigung der Quick-Out Tasten im Januar 2015 wurdenetwa 20 Tasteneiner Seitefehlerhaft produziert. Einige dieser Tasten wurden versehentlich montiert und mindestens ein solchermaßenfehlerhafterQuick-Out Karabiner in Umlauf gebracht.Durch den Fehler entfällt eine der 4 Sicherheitsstufen: Zum Auslösen genügt das alleinige Drücken der intakten Taste, anstatt dass beide Tasten gleichzeitig gedrückt werden müssen.
Bei der Endkontrolle wird jeder einzelne Quick-Out Karabiner einer Belastungsprobe von 2.000 DaN unterzogen. Der Fehler fiel dabei jedochnicht auf,da die Belastungsprobe auch mit nur einer intakten Taste bestandenwird.Wird der Quick-Out gemäß der aktuellen Fassung unserer Betriebsanleitung, die auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung steht,bedient,fällt der Fehler sofort auf.
Dort ist beschrieben, dass der Einsatz des Quick-Out durch bloßes kräftiges Herunterdrücken (ohne gleichzeitiges Drücken der Verschlusstasten) einrasten muss.Eine fehlerhafteTaste verhindert dies.Wir fordern alle Quick-Out Nutzer dazu auf, die Karabiner dementsprechend vor der nächsten Inbetriebnahme zu prüfen.Zusätzlich bei uns eingeführte Prüfmaßnahmenbeider Endkontrolle der Quick-Out Karabinerschließen solche Fehler zukünftig zuverlässig aus.
Link zum Download der Betriebsanleitung: finsterwalder-charly.de/de/downloads.htmlDas Bild rechtszeigt einen Quick-Out Karabiner mit einer fehlerhaft montierten Taste:Finsterwalder GmbH•Pagodenburgstr.8•D-81247 MünchenTel.:+49 89 8116528•Mail: office@finsterwalder-charly.de •www.finsterwalder-charly.de
Flash News Nr. 165
Du weißt ja …
Die F L A S H – N E W S
— zeigen auf wo andere zudecken – … 4 x im Jahr seit Juli 1979
Ausgabe: 1 Jänner / Feber / März 2019
Jahrgang 40 lfd. Nr. 165
… diesmal wieder mit 28 Seiten an Informationen aus der Szene – wie immer ohne – „wenn und aber“ – dann klick auf !!!
IPPI – Card Ausstellung – was ist dazu notwendig –
IPPI – Card stellt aus –
Österreichischer Aero Club
z. Hdn. Frau Petra Huber
Prinz Eugen Straße Nr. 12
A – 1040 Wien
Tel. + 43 1 505 10 28 76
E – Mail: huber.petra@aeroclub.at
Eine Mitgliedschaft beim ÖaeC ist dazu notwendig
https://aeroclub.at/de/behoerde/download
Auch als freies Mitglied möglich oder über einen ÖaeC gemeldeten Verein.
Kosten 65.- Euro als freies Mitglied
IBAN Konto AT 56 6000 0000 0133 7064
Preis für die Ausstellung der IPPI – Card 30.- Euro auf das Konto –
IBAN Konto AT 56 6000 0000 0133 7064
IPPI Card – Antrag findest Du hier – Download von
https://aeroclub.at/de/behoerde/download
Wichtig: Kopie von der HG oder PG – Lizenz dazu bei legen.
Drachen und Paragleiter Flugschulen in Österreich und alle Fliegerärztlichen Sachverständige.
Du weißt ja …
Hier findest Du alle offiziell ÖaeC genehmigten Flugschulen in Österreich –
https://aeroclub.at/uploads/download/OeAeC_FAA_ato_HPG_001_i012_haenge_paragleiterschulen.pdf
Desweiteren gibt es in den oben aufgeführten Ausbildungs Unternehmen insgesamt 5 Flugschulen welche auch Motorisierte Drachen und Pargleiter Ausbildungen durchführen dürfen.
Hier findest Du alle von der ACG – zugelassenen Fliegerärztlichen Sachverständige in Österreich –
https://www.austrocontrol.at/jart/prj3/ac/data/dokumente/DC_LFA_AMS_003_2018-12-12_1512331.pdf
Sicherheits Mitteilungen
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| Die folgenden Sicherheitsmitteilungen wurden auf dhv.de veröffentlicht. Für ältere Sicherheitsmitteilungen siehe die Sicherheitsseiten auf dhv.de. |
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| Im Serviceportal des DHV kannst Du Dein Newsletter-Abo einsehen und ändern: http://www.dhv.de/db2/index.php?id=ml_subscription |
Mit Wirkung vom 20. Dezember 2018 gab es eine Änderung der LVR
357. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie sowie des Bundesministers für Landesverteidigung, mit der die Luftverkehrsregeln 2014 geändert werden Auf Grund der §§ 3, 4, 5, 120a, 121 und 124 des Luftfahrtgesetzes, BGBl. Nr. 253/1957, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 92/2017 und die Bundesministeriengesetz-Novelle 2017, wird 1. hinsichtlich der §§ 42 und 43 sowie der Anhänge C mit Ausnahme der Bestimmungen über die Festlegung von Luftraumklassifizierungen und D der Verordnung vom Bundesminister für Landesverteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie sowie 2. hinsichtlich der übrigen Bestimmungen der Verordnung vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Landesverteidigung verordnet: Die Luftverkehrsregeln 2014, BGBl. II Nr. 297/2014, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 68/2017, werden wie folgt geändert:
Mehr dazu unter folgenden Link – http://newsletter.wko.at/sys/r.aspx?sub=ieRmi_2fwnqZ&tid=0-cPtC3-1o0IL7&link=7uPs&mid=7ae1ef95
70 % aller Unfälle passieren in der Freizeit
Lieber AIR&MORE Kunde,
die letzten Jahre haben uns eines wieder klar vor Augen geführt:
Fliegen ist schön, kann manchmal aber auch ins Auge gehen. In Zeiten wachsender Risikobereitschaft wächst leider auch die Anzahl folgenreicher Flug-Unfälle. Und ob nun durch ein eigenes Missgeschick oder ein unglückliches Zusammenspiel: die Konsequenzen bleiben selten nur beim Piloten selbst. Meist betrifft der harte Aufprall am Boden der Realität auch die ganze Familie.
Denn
70 % aller Unfälle passieren in der Freizeit
… und genau hier zahlt der Staat keinerlei Rente!
Langwierige Unfallfolgen, Bergekosten oder gar Invalidität gefährden damit die gesamte Existenz. Nicht nur die eigene, sondern auch jene von Partner/in und Kindern.
Der Konsumentenschutz betrachtet deshalb private Unfallversicherungen als unverzichtbares Must-Have. Nicht nur in der Freizeit, sondern auch im Beruf!
Der richtige Unfallschutz bedeutet also Existenzsicherung. Dies umso mehr, wenn Flugsportarten ausgeübt werden.
Aber Achtung:
Herkömmliche Unfallversicherungen decken das Flugrisiko nicht ab!
Nur eine All-in-One Unfallversicherung für Beruf, Freizeit UND Flug bietet Deckung in allen Lebensbereichen. Das AIR&MORE Team hat hier für seine Kunden wie immer die günstigsten Tarife im deutschsprachigen Raum erarbeitet. Alle Tarife und nähere Informationen findest Du auf
Dein AIR&MORE Team.
Versicherungen für das Jahr 2019
Verlängerung Haftpflichtversicherung Österreich 2019
Lieber Flugsportler,
gerne möchten wir daran erinnern, dass der Versicherungsschutz betreffend die Haftpflichtversicherung für Para-, Hängegleiter und Fallschirmspringer per 31.12.2018 ausläuft, sofern der jeweilige Jahresbeitrag für 2019 noch nicht überwiesen wurde.
Um Deine Deckung bis 31.12.2019 zu verlängern, genügt es wie immer, die jeweilige Jahresprämie auf unser Konto zu überweisen:
Empfänger: AIR&MORE OG
Bank: Sparkassen Bank AG
IBAN: AT672050303301753517
BIC: SPIHAT22XXX
Verwendungszweck: Bitte um Angabe von Vor- und Nachname und Geburtsdatum (dd.mm.yyyy) sowie dem jeweiligen Kürzel (siehe unten)
Wichtiger Hinweis:
Höhere Deckungssummen schützen nicht nur Deine eigene finanzielle Existenz, sondern auch jene des/der Geschädigten – vor allem bei Personenschäden! Deshalb empfehlen wir eine Versicherungssumme von mindestens € 3 Mio. Das Einzahlen der entsprechenden Prämie genügt.
BONUS: In unserer Tandem Haftpflicht sind ab sofort die Schäden am Passagiergepäck sogar bis € 3.500 gedeckt.
Dieses Extra gilt ab der € 3 Mio. Deckung (und höher) – wie immer ohne Selbstbehalt!
Die ersten Deckungsbestätigungen gehen dann wieder ab Mitte Jänner 2019 raus. Vorab gilt der Einzahlungsbeleg zusammen mit der letztjährigen Deckungsbestätigung als Deckungsnachweis.
Unsere Jahrespreise 2019 für Kunden mit Wohnsitz in Österreich:
Solohaftpflicht PG/DF/FS privat, nichtmotorisiert – Kürzel “SAT”
€ 2 Mio. € 30
€ 3 Mio. € 38,85 (empfohlen)
Tandemhaftpflicht PG/DF/FS privat, CSL Deckung – Kürzel “TAT”
€ 1,5 Mio. € 134,31
€ 3 Mio. € 177,6 – mindestens empfohlen!
€ 5 Mio. € 239,76
Tandemhaftpflicht PG/DF/FS gewerbliche und Selbstkostenflüge, CSL Deckung – Kürzel “TAT”
€ 1,5 Mio. € 268,62
€ 3 Mio. € 355,2 – mindestens empfohlen!
€ 5 Mio. € 479,52
Die Preise für Tandemhaftpflicht motorisiert findest Du hier.
Und hier geht’s zur Sammeldeckung Tandem-Fallschirmhaftpflicht.
Speedflyer-Haftpflicht privat – Kürzel “SPAT”
€ 2 Mio. € 60
€ 3 Mio. € 78 (empfohlen)
Solohaftpflicht Motor-Para- & Hängegleiter – Kürzel “MAT”
€ 5 Mio. € 70 (private Nutzung)
€ 5 Mio. € 140 (gewerbliche Nutzung)
Unsere Preise für Kunden aus Deutschland findest Du hier >>>

Unfallversicherungen sind unverzichtbar!
MUST HAVE!
Unsere All-in-one Unfallversicherung für Beruf, Freizeit UND Flug kannst Du hier online beantragen …
Einen guten Flug ins neue Jahr und alles Beste für 2019
wünscht Dir Dein AIR&MORE Team
Mit dem Jet zur „AERO“ nach Friedrichshafen.
SPEZIALFLUG AERO 2019 – FRIEDRICHSHAFEN
MIT AUSTRIAN AIRLINES E195
Liebe Fliegerkolleginnen und Fliegerkollegen!
Es gibt wieder die Möglichkeit mit Ewald ROITHNER und Christina DOMWEBER an Bord einer Embraer 195 der Austrian Airlines zum Selbstkostenpreis von WIEN nach FRIEDRICHSHAFEN zur AERO zu fliegen.
Dieser Flug wird in Kooperation mit dem Österreichischen Aero-Club organisiert und bietet neben der Möglichkeit die AERO zu besuchen auch die Chance hinter die Kulissen der Linienfliegerei zu blicken.
Der Flug findet am Samstag, 13. April 2019 statt
CHECK-IN Wien um 06:15 Uhr, Abflug um 07:30 Uhr, Rückflug von Friedrichshafen um 18:00 Uhr, Ankunft Wien um 19:00 Uhr
Inkludiert sind die Flüge VIE-FDH-VIE, inkl. der Flughafentaxen, dem Transfer und dem Eintritt zur AERO im Wert von 19 €.
Der Selbstkostenpreis beträgt 295 € pro Person. Mitglieder des ÖAeC erhalten 30 € Zuschuss und müssen nur 265 € überweisen. Andere Passagiere erhalten bei gleichzeitiger Übermittlung eines ausgefüllten Anmeldeblattes die Jahresmitgliedschaft 2019 im ÖAeC, im Wert von 65 €, als Willkommensgeschenk.
Um sich für diesen Aus“FLUG“ anzumelden, bitten wir um Übermittlung des Anmeldeformulars per Email an fallmann.gabriela@aeroclub.at oder per Fax an 01 / 505 79 23.
Die Anmeldungen werden nach Eingangsdatum gereiht bis alle 120 Sitzplätze vergeben sind, darüber hinaus wird eine Warteliste geführt.
Durch die Übermittlung des Anmeldeformulars – Nennschluss: 17. März 2019 – und die Überweisung der Reisekosten wird die Anmeldung verbindlich und die oben angeführten Bedingungen werden akzeptiert.
Überweisungen bitte an das Konto des ÖAeC (IBAN: AT56 6000 0000 0133 7064) bei der PSK (BIC: OPSKATWW) unter Angabe des Verwendungszweckes „AERO 19 -Passagiername-“
Da dieses Angebot auf reiner Selbstkostenbasis erstellt ist, muss das Flugzeug nahezu voll werden, um den Flug auch kostendeckend durchführen zu können. Falls die benötigte Auslastung nicht erreicht wird, findet der Flug nicht statt! In diesem Fall werden natürlich die Kosten refundiert!
Die Umsetzung dieses Projektes ist nur so möglich, da niemand die Ausfallhaftung übernehmen kann. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Wir hoffen auf zahlreiche Anmeldungen und freuen uns auf einen schönen Tag mit Euch
Glück ab – gut Land
Captain Ewald Roithner, First Officer Christina Domweber und das Team des Aero-Club
Vorname + NAME : Geb.Dat.: Email: ÖAeC – Mitgliedsnr.: Telefon : Telefax:
Datum und Unterschrift


