„Urteil“ am Landes Gericht Innsbruck.

Nach einem tödlichen Paragleitunfall in der Wildschönau in Tirol im August des vergangenen Jahres ist eine 22-jährige Fluglehrerin am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen worden.

Sie bekam drei Monate bedingte Haft und 3.000 Euro Schadenersatz von Richter Norbert Hofer auferlegt. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Weiterbildungs Maßnahme zum Erhalt der Lehrberechtigung.

Samstag, 16.04.2016

Flugschule Kössen

Pöllweg 7

6345 Kössen

+43 5375 6559

flugschule@fly-koessen.at

www.fly-koessen.at

Bitte um Anmeldung direkt bei der Flugschule.

Bitte leitet diese Information auch an Eure Fluglehrer weiter und vergewissert euch, ob Ihr und die eingesetzten Fluglehrer über aufrechte Lehrberechtigungen verfügen! Stichtag ist immer das Datum des letzten Weiterbildungslehrganges. Nachweis ist die Lehrgangsbestätigung.

 

o       Zum Erhalt der Lehrberechtigung:

  • 89 (9) ZLPV 2006 idgF: Für die Aufrechterhaltung der Lehrberechtigung für Hänge- bzw. Paragleiter ist nachzuweisen, dass der Inhaber innerhalb der letzten drei Jahre einen von der zuständigen Behörde genehmigten entsprechenden Weiterbildungslehrgang für Fluglehrer an einer Zivilluftfahrerschule absolviert hat, widrigenfalls Ruhen der Lehrberechtigung eintritt. Zur Verlängerung einer ruhenden Berechtigung ist neben einem Weiterbildungslehrgang für Fluglehrer an einer Zivilluftfahrerschule eine Lehrpraxis im Ausmaß von mindestens 50 Stunden erforderlich.

 

 

 

 

„Schließen“ sind vor jedem Start zu prüfen.

Vor jedem Start sollten die Schließen überprüft werden.

– Beim Schließen muss ein deutliches Einrasten zu hören und zu sehen sein

– Es sollte eine Zugprobe der Schließen mit den Händen erfolgen

– Es sollte kontrolliert werden, ob die Schließen beidseitig eingerastet sind. Unter ungünstigen Umständen ist bei manchen Schließen nur einseitiges Einrasten möglich. In diesem Fall wäre auch eine Öffnung der Schließe durch (versehentliches) einseitiges Betätigen der Öffnungstaste möglich

Neben Produkts- oder Bedienfehlern können folgende äußere Einflüsse das Schließen behindern:

• Sand

• Schnee

• Eingeklemmte Gegenstände (Stoff, Gras,..)

• Eingetrocknete Mineralien nach Wasserkontakt (Kalk, Salz, …)

Keine Toleranz bei Auffälligkeiten. Funktioniert eine Schließe nicht einwandfrei darf sie nicht mehr verwendet werden.

Sonderstellung GET-UP-Systeme

Sicherheits Mitteilung – Fa. Independence Fa. Finsterwalder

https://service.dhv.de/db2/index.php?id=ml_subscription

Sicherheitsmitteilung:
Gurtzeuge mit Finsterwalder PL-Haken Gurtschlösser Art. Nr. HSi51, HSi510
Betroffene Gurtzeuge:Coconea, Musterprüfnummer: EAPR-GZ-0209/14

Passenger Air, Musterprüfnummer: EAPR-GZ-0046/13
Passenger Pro, Musterprüfnummer: EAPR -GZ-0047/13
Pilot, Musterprüfnummer: EAPR-GZ-0050/13
Slope, Musterprüfnummer: EAPR-GZ-0447/15
Junior, Musterprüfnummer: EAPR-GZ-0513/16
Hike, Musterprüfnummer: EAPR-GZ-0008/13
24.03.2016
Die Fa. Independence hat eine Sicherheitsmitteilung zu Gurtzeugen der Marken Independence und Skyman veröffentlicht. Es handelt sich um Muster, in welchen die PL-Haken der Fa. Finsterwalder verbaut sind, für die eine Sicherheitsmitteilung des Herstellers vom 23.03.2016 besteht. Link zur Sicher…

Gäste Flug Regelung ist in der Begutachtungs Phase

Hier ein kurzes Statement zum Thema Gäsetflug Regelung von DR. DR. DR. Helmut Raffelsberger, mit der Bitte um entsprechender Kenntnisnahme.

 

Hallo Motorfliegerkollegen!

Zur Info. Katze im Sack, eine Gästeflugverordnung des BMVIT ist gerade in Begutachtung. Dort gehts um die generelle Anerkennung von ausländischen Scheinen und Luftfahrzeugen. Leider gilt diese Regelung auch nur für Personen mit Hauptwohnsitz im Ausland, weshalb Österreicher zB mit deutschem Schein und deutschem LFZ wieder nicht unter diese Erleichterung fallen würden.Mit dieser Verordnung wird festgelegt, in welchen Fällen der Betrieb von Luftfahrzeugen durch Personen mit Hauptwohnsitz im Ausland mit ausländischer Erlaubnis für die in § 25 Luftfahrtgesetz – LFG, BGBl. Nr. 253/1957, beschriebenen Tätigkeiten auch ohne eine Anerkennung der ausländischen Erlaubnis gemäß § 40 LFG und gegebenenfalls ohne Anerkennung der ausländischen Bestätigung über die zulässigen Verwendung im Fluge gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 LFG erfolgen darf.

Beim ersten Überfliegen der neuen Regelung ist mir auch aufgefallen, dass die Scheine und Luftfahrzeuge für

1. zB deutsche UL-Motorschirm-Trikes (zB XCitor) nicht erfasst sind; und
2. mot. HG/PG (deutsche Motorschirme und -drachen) ebenfalls nicht erfasst sind.

Das bedeutet, dass österreichische Piloten und ausländische (zB deutsche Piloten) für unter 120 kg Motorschirme aber auch für XCitor und Co.  keine generelle Anerkennung bekommen würden, sondern wieder ein formales Anerkennungsverfahren notwendig wäre.
Aus „Fliegen ohne Bürokratie“ wird somit wieder nichts, wenn wir nicht gemeinsam dafür beim BMVIT vorsprechen.

Freue mich auf Euer Feedback. Vielen Dank.
Gruß, Helmut

Sicherheits Mitteilungen

 

Du weißt ja …     Firma   Austri Alpin  und  Firma  Woody Valley

 

Zu Deiner Information hier eine gerade veröffentlichte Sicherheitsmitteilung von Austri Alpin zur Gurtzeug-Schließe „Cobra“

http://www.dhv.de/web/newsdetails/article/sicherheitsmitteilung-austri-alpin-gurtzeug-schliesse-cobra/

 

Bei einem Unfall in Italien ist im Januar ein deutscher Gleitschirmflieger tödlich verunglückt. Soweit wir bisher informiert sind, war ein Gurtschloss am Frontgurt (Brustgurt) gebrochen. Der Pilot (er war in aufgerichteter Flugposition für den Landeanflug) war anschließend seitlich aus dem Gurtzeug gekippt und zu Tode gestürzt.

Wir haben Versuche gemacht um den Vorfall zu rekonstruieren. Tatsächlich verhält es sich bei Gurtzeugen mit Get-Up-Beingurten so, dass das Öffnen einer Schließe des Frontgurtes (Brustgurtes), das Gurtzeug „wie eine Tür“ zur Seite hin öffnet. Wenn der Pilot aufgerichtet ist und viel Gewicht in den Beingurten hängt, ist ein Herausfallen sehr wahrscheinlich.

Vor diesem Hintergrund möchten wir an die bestehenden Sicherheitsmitteilungen für die Schließen von  Woody Valley

http://www.dhv.de/dbfiles/tmo/ltatexte/sicherheitsmitteilung_woody-valley_schliessen_de.pdf

und Austri-Alpin

http://www.dhv.de/web/fileadmin/user_upload/files/2016/sicherheit/Safety_notice_2016_DE.PDF

„Dr Johann Nagl“

„Dr Hans Nagl“ 

ein Drachenflug Pionier und Legende aus Wörgl / Nordtirol, Hersteller des
Weltberühmten Fußstartfähigen Motorisierten Drachen – genannt „Nagl Systems“ – verstarb am 12. März  im  Alter  von  89 Jahren.  Einen  Nachruf  dazu  gibt es in der Juni Ausgabe.

… verstehen kann man das Leben nur im nach hinein.
… leben muss man es aber vorwärts !!!

Air & More Haftpflicht Kostenübersicht:

ACHTUNG! Neue Bankverbindung
Empfänger: AIR&MORE OG
Bank: Sparkassen Bank AG
IBAN: AT672050303301753517
BIC: SPIHAT22XXX

Verwendungszweck: Bitte um Angabe von Name und Geburtsdatum

 

Unsere Jahresprämien 2016 für Kunden mit Wohnsitz in Österreich

In der Solo-Haftpflicht gibt’s ab 2016 sogar mehr Leistung für’s selbe Geld!
  • Solohaftpflicht PG/DF/FS nichtmotorisiert

    € 2 Mio. € 30
    € 3 Mio. € 38,85

  • Solohaftpflicht PG/DF motorisiert

    € 5 Mio. € 70

  • Solohaftpflicht Speedflyer

    € 1,5 Mio. € 60
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  • Tandemhaftpflicht PG/DF/FS gewerblich und Selbstkostenflüge

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Die ersten Deckungsbestätigungen gehen dann wieder ab Mitte Jänner 2016 raus.

Aero Club – Haftpflicht Versicherung

Haftpflichtversicherung für Fallschirme, Hänge- und Paragleiter

◄ Rahmenvertrag für die gesetzliche Haftpflicht aus der Haltung von einem oder mehreren Hängegleiter(n), Paragleiter(n) sowie Fallschirme(n) – jeweils einsitzig und ohne Hilfsmotor.

Die Benutzung von fremden Fluggeräten (geliehen oder gemietet) findet in diesem Rahmenvertrag Deckungsschutz.

Wettbewerbe gelten als mitversichert.

◄ Ein gewerblicher Flugbetrieb ist ausgenommen.

◄ Pauschalversicherungssumme:        €  2.000.000,00   für Personen- und  oder Sachschäden

◄ reine Vermögensschäden mitversichert bis               €  200.000,00

◄ Fluguntersuchungskosten mitversichert bis               €  4.000,00

◄ Jahresprämie:                                                                           €  34,00

 ◄ örtlicher Geltungsbereich: weltweit (ausgenommen USA, Kanada und Australien)

 

Versicherungsschutz:

 

–          Versicherungsschutz ist gegeben, wenn

a)eine aufrechte Mitgliedschaft im ÖAeC besteht (der Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr muss bis spätestens 31.03. überwiesen sein) und

b)die Versicherungsprämie bis spätestens 31.03. überwiesen wurde.

–          Die Versicherung verlängert sich automatisch – wie die ÖAeC-Mitgliedschaft – um ein weiteres Kalenderjahr, sofern keine Abmeldung eingeht.

Sollte ein Abschluss gewünscht werden, bitte einfach ein e-mail mit Angabe der Mitgliedsnummer an fallmann.gabriela@aeroclub.at. Sobald der Mitgliedsbeitrag und die Versicherungsprämie bei uns eingelangt sind, wird eine Versicherungsbestätigung elektronisch (an die bei uns bekannte e-mail Adresse) versendet.