G 7 Gipfel Flug Beschränkung

Flugbeschränkungsgebiet G7 Gipfel        7.   und    8.   JUNI ganztägig

30nm rund um die Ortschaft ELMAU, von GND bis FL125

Verordnung und Verlautbarung folgen noch (zuständig: BMI und BMVLS)

ES SIND KEINE VFR-FLÜGE irgendwelcher ART gestattet ausgenommen Einsatz- und Rettungsflüge!  (d.h. kein Segel/para/hängegleiterflug möglich – einzige Ausnahme: österr. Paragleitermeisterschaft Mayrhofen)

ES GIBT KEINE WEITEREN AUSNAHMEN!       IFR-flüge sind gestattet.

Im Anhang die deutsche Verlautbarung, die bereits veröffentlicht ist (der österr. Teil wurde schon eingezeichnet – es fehlt aber noch die österr. Verlautbarung!).

Flugbeschränkungsgebiet Bilderberg      10  bis 14. Juni

27NM rund um das LIEBHERRHOTEL (nördlich W2)

IFR-Flüge sind gestattet.

VFR-FPLs sind an MCC  LOXWYXYX, LOXWYWYW mitzuadressieren und können nach Freigabe durch MCC abgeflogen werden. Wie und ob Segelflüge in diese Regelung passen muss ich noch klären!)

Kontrollverfahren der LOWI zugeordneten Lufträume bleiben gleich aber nach Ausflug aus LOWI-AREA (luftraum Klasse D)  ist  Kontakt mit MCC aufzunehmen.

Vor Einflug in LOWI-AREA ist ebenfalls mit MCC Kontakt aufzunehmen.

Verlautbarungen und FREQ., die zu kontaktieren sein wird, werden noch verlautbart.

Mfg   Wieser Michael   Leiter Flugverkehrskontrollstelle Innsbruck

 

 

Ausländische Mot. HG + PG in Österreich

Der Begriff motorisierte Hänge- oder Paragleiter ist eine in Österreich  national getroffene Begriffsbestimmung und im  § 4 Abs 1 lit e und f in der ZLLV 2010 auch gesetzlich festgeschrieben. Andere Länder haben natürlich auch verschiedene Luftfahrzeugklassen, sind aber nicht mit unser Fliegerei mot. Hänge-Paragleiter gesetzlich vergleichbar. Leider gibt es diesbezüglich noch kein bilaterales Abkommen mit anderen Staaten welches ermöglichen würde, mit technisch gleichartigen Luftfahrzeugen einen grenzüberschreitenden Luftverkehr zu ermöglichen.

Nachstehend eine Stellungnahme des BMVIT

Zu Ihrer Anfrage darf von Seiten des bmvit wie folgt Stellung genommen werden:

Da es in Österreich keine vergleichbare Regelung wie in § 11 Abs. 4 der deutschen Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV) gibt, ist für einen motorisierten PG trotz Vorliegens einer ausländischen Zulassung nach wie vor beim ÖAeC eine Prüfung der Lufttüchtigkeit gemäß § 68 ZLLV 2010 zu beantragen. Bei dieser Prüfung kann der ÖAeC jedoch auch ausländische Lufttüchtigkeitsurkunden als Beweismittel heranziehen (vgl. § 68 Abs. 2 in Verbindung mit § 31 Abs. 5 ZLLV 2010).

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben,

mit freundlichen Grüßen

Katja Nonnenmacher

X – Alp’s mal in einer Kleinversion ( Bordairline ) .

In diesem Jahr findet der erste Wettbewerb der Bordairline-Serie am 1.-2. Mai in Radsberg in Kärnten statt.

Weitere Events steigen in Kössen  30.-31. Mai,

Donnersbach   22.-23. August und Tolmin 26.-27. September.

Die Crossalps am Samerberg sind für den 18.-19. Juli terminiert.

Um noch mehr Piloten für diese Art von Wettbewerb zu begeistern, haben die Veranstalter mit dem Bordairline Speed erstmals auch eine 12-Stunden-Schnuppervariante im Programm.   Quelle lu-glidz

Keine Thermik- und Hangflugregeln in der Flugsaison 2015 in Österreich

Leider hat es das Bundesministerium verabsäumt bei der LVR Novelle 2014 wieder besondere Ausweichregeln für Segelflieger, Paragleiter und Hängegleiter aufzunehmen. In Österreich gilt daher seit Dezember 2014 nur die SERA (Standardised European Rules of the Air), und hier gibt es keine Thermik- und Hangflugregeln.Trotzdem sollte natürlich weiterhin darauf geachtet werden, dass der 1. Pilot die Drehrichtung vorgibt! Und die Hangflugregel ergibt sich sowieso aus der Gegenflugregel: da der Pilot, der den Hang zur Rechten hat nicht nach rechts ausweichen kann, muss der ausweichen, der den Hang auf der linken Seite hat.

Aber Achtung: Segelflieger, Hängegleiter und Paragleiter sind bei kreuzenden Kursen lt. SERA nun gleichgestellt (was in Deutschland schon immer so war).

Bitte beachtet auch, dass die „neue deutsche Regel“ der FBO (Flugbetriebsordnung, herausgegeben vom DHV) für deutsche Hängegleiter- und Paragleiter-Gelände – „Einem im Aufwind kreisenden Fluggerät ist auszuweichen“ – in Österreich nicht gilt.

Die Ausweichregeln der SERA sind in der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 923/2012 DER KOMMISSION in Kapitel 2 „Vermeidung von Zusammenstößen“ zu finden.

Die Flugbetriebsordnung des DHV findet ihr hier: http://www.dhv.de/web/piloteninfos/gelaende-und-flugbetrieb/luftraumluftrecht/flugbetriebsordnung-fbo